28 | Reserven

Vereinskapital

Das Vereinskapital beträgt CHF 5 Millionen.

Zweckgebundene Reserven

Gemäss Art. 62 der FIFA-Statuten sind die Einnahmen und Ausgaben der FIFA, über die Geschäftsperiode gerechnet, ausgeglichen zu gestalten. Mit der Bildung von Reserven ist die zukünftige Erfüllung der wichtigsten Aufgaben zu garantieren.

Zweck der Reserven ist es, die FIFA gegen Risiken und unvorhergesehene Ereignisse, speziell in Bezug auf die FIFA Fussball-Weltmeisterschaft™, zu schützen. Dabei ist die finanzielle Abhängigkeit der FIFA von der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft™, die nur alle vier Jahre stattfindet, zu berücksichtigen. Die FIFA Fussball-Weltmeisterschaft™ ist die Haupteinnahmequelle der FIFA. Die zweckgebundenen Reserven dienen insbesondere der Fortführung nicht gewinnbringender Tätigkeiten der FIFA, wie die Durchführung von Entwicklungsprogrammen und der übrigen FIFA-Veranstaltungen.

Die Reserven dürfen nur für den statutarischen Zweck der FIFA – Organisation von internationalen Wettbewerben, im Speziellen der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft™, und Durchführung von Programmen zur Fussballförderung – verwendet werden.

Zweckgebundene Reserven beinhalten Gewinne und Verluste aus der Neubewertung der leistungsorientierten Nettovorsorgeverbindlichkeit.

Umrechnungsreserven

Die Umrechnungsreserven beinhalten alle Fremdwährungsdifferenzen aus der Umrechnung der Jahresabschlüsse ausländischer Geschäftsbetriebe.

Reserven für die Absicherung von Zahlungsströmen

Der effektive Teil des Gewinns oder Verlusts aus einem Sicherungsinstrument wird im sonstigen Ergebnis in den Reserven zur Absicherung von Zahlungsströmen erfasst.

Reserven von Finanzanlagen zu FVOCI

Die FIFA hat bestimmte zu FVOCI bewertete Anleiheinvestitionen, für die Änderungen im beizulegenden Zeitwert in diesen separaten Reserven erfasst werden. Die kumulierten Änderungen im beizulegenden Zeitwert werden in die Erfolgsrechnung übertragen, wenn die Investition ausgebucht oder wertgemindert wird.

Kapitalmanagement

Die FIFA ist ein Verein gemäss Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs. Gemäss Art. 2 ihrer Statuten ist sie verpflichtet, den Fussball laufend zu verbessern und weltweit zu verbreiten, insbesondere durch Jugend- und Entwicklungsprogramme. Die FIFA ist eine nicht gewinnorientierte Organisation und hat ihre Gewinne, Reserven und Mittel für diesen Zweck zu verwenden. Als Verein zahlt die FIFA keine Dividenden aus.

Im Falle einer Auflösung der FIFA dürfen die Vermögenswerte nicht verteilt, sondern müssen dem obersten Gericht des Landes, in dem sich der Hauptsitz der FIFA befindet, überwiesen werden, mit dem Auftrag, die Vermögenswerte in sichere Anlagen zu investieren, bis der Verband wieder gegründet ist.

Die FIFA will die Reserven auf dem jetzigen soliden Niveau halten, um die mit der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft™ verbundenen Risiken abzudecken sowie die nicht gewinnbringenden Tätigkeiten wie künftige Entwicklungsprojekte sowie die übrigen FIFA-Veranstaltungen zu finanzieren.