32 | Eventualverpflichtungen

Die FIFA ist weiterhin an einer Reihe von Untersuchungen durch die Schweizerische Bundesanwaltschaft (BA) beteiligt, bei der sie Privatklägerin ist und als geschädigte Partei behandelt wird. Die von der BA 2020 durchgeführten Untersuchungen haben zu Strafprozessen geführt. Für 2022 wird mit weiteren Prozessen gerechnet. Das US-amerikanische Justizministerium hat die 2015 eingeleiteten Untersuchungen abgeschlossen. Es hat den Opferstatus der FIFA bestätigt und der FIFA Schadenersatz im Rahmen eines Remissionsverfahrens zugesprochen, bei dem Gelder, die Angeklagten von der US-Regierung aberkannt wurden, an die Opfer der Straftaten dieser Angeklagten zurückgehen. Diese Gelder gehen an die FIFA-Stiftung für fussballbezogene Projekte, die Menschen und Gemeinden rund um die Welt zugutekommen.

Angesichts der Tatsache, dass die FIFA mit den zuständigen Behörden soweit gesetzlich zulässig voll kooperiert und dies auch in Zukunft tun wird, hält es die FIFA-Geschäftsleitung zum jetzigen Zeitpunkt nicht für erforderlich, Rückstellungen für Geldstrafen oder andere Strafzahlungen oder andere Anpassungen an dieser konsolidierten Jahresrechnung vorzunehmen.

Darüber hinaus ist die FIFA derzeit infolge ihrer Geschäftstätigkeiten an einer Reihe von Rechtsfällen beteiligt, für die ein Mittelabfluss bei der Erfüllung aber als unwahrscheinlich erachtet wird. Die FIFA hat deshalb für diese Rechtsfälle keine Rückstellungen vorgenommen.

Die Wahrung der FIFA-Interessen in den laufenden Untersuchungen und die Absicherung von derzeit bekannten rechtlichen Risiken werden aber weiterhin mit Kosten verbunden sein, die die FIFA aufs absolute Minimum beschränken will.