Wesentliche Grundsätze der Rechnungslegung

A | Allgemeine Informationen und Einhaltebestätigung

Die Fédération Internationale de Football Association (FIFA) mit Sitz in Zürich (Schweiz) ist eine internationale, nicht staatliche und nicht gewinnorientierte Organisation in der Form eines Vereins nach schweizerischem Recht. Die FIFA besteht aus 211 Verbänden, die zu sechs Konföderationen zusammengeschlossen sind. Der Zweck der FIFA besteht darin, den Fussball zu fördern, seine Integrität zu schützen und ihn zu allen zu bringen.

Die konsolidierte Jahresrechnung wurde vom FIFA-Rat am 24. Februar 2022 verabschiedet und wird dem 72. FIFA-Kongress am 31. März 2022 zur Verabschiedung unterbreitet.

Die FIFA erstellt die konsolidierte Jahresrechnung in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie vom International Accounting Standards Board (IASB) erlassen werden. Der Umfang der Konsolidierung ist in Anmerkung 35 dargelegt. Es werden keine weiteren Fussballverbände konsolidiert. Gemäss FIFA-Statuten dauert die Geschäftsperiode der FIFA vier Jahre und beginnt an jedem 1. Januar, der auf die Endrunde der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft™ folgt.

Während die vorliegende konsolidierte Jahresrechnung die Periode vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 abdeckt, erstreckt sich die laufende Geschäftsperiode vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2022.

Zwischen einigen Zahlen, insbesondere dem Ertrag aus und dem Aufwand für Wettbewerbe und Veranstaltungen, ist kein Jahresvergleich möglich. Da die FIFA eine nicht gewinnorientierte Organisation ist und sich ihre Erträge auf mehrere Geschäftsjahre verteilen, werden die Geschäftszahlen der FIFA am besten über die gesamte Vierjahresperiode analysiert. Während die FIFA in den ersten drei Jahren strukturbedingt ein negatives Ergebnis ausweist, erzielt sie im vierten Jahr ein hohes positives Ergebnis.

Aus diesen Gründen ist ein Jahresvergleich nicht immer aussagekräftig.

B | Grundsätze für die Darstellung

Die konsolidierte Jahresrechnung wurde in US-Dollar (USD), der Bilanzwährung der FIFA, erstellt.

Die Darstellung der konsolidierten Jahresrechnung erfolgt mit Ausnahme derivativer Finanzinstrumente und bestimmter Finanzanlagen, die zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden, zu historischen Kosten.

Übernahme neuer Standards, Interpretationen und Änderungen

2021 traten mehrere IFRS-Änderungen und -Interpretationen in Kraft, die aber weder einzeln noch integral Auswirkungen auf die Jahresrechnung hatten.

Die FIFA hat keine Standards, Interpretationen oder Änderungen übernommen, die erlassen wurden, aber noch nicht in Kraft sind.

Erlassene, aber noch nicht wirksame Standards oder Änderungen

Die folgenden Standards und Änderungen wurden erlassen, waren für die am 31. Dezember 2021 endende Berichtsperiode aber noch nicht bindend:

  • Änderungen am IAS 37 „Belastende Verträge – Kosten für die Erfüllung eines Vertrags“, Inkrafttreten am 1. Januar 2022

  • Änderungen am IAS 16 „Sachanlagen – Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung“, Inkrafttreten am 1. Januar 2022

  • jährliche Verbesserungen an den IFRS 2018–2020, Inkrafttreten am 1. Januar 2022

  • Änderungen am IAS 1 „Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig sowie Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“, Inkrafttreten am 1. Januar 2023

  • IFRS 17 „Versicherungsverträge und entsprechende Änderungen“, Inkrafttreten am 1. Januar 2023

  • Änderungen am IAS 8 „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler“, Inkrafttreten am 1. Januar 2023

Nach Einschätzung der FIFA sollten die erlassenen, aber noch nicht wirksamen Standards und Änderungen keinen wesentlichen Einfluss auf die konsolidierte Jahresrechnung haben.

C | Konsolidierungsgrundsätze

Der Name „FIFA“ wird nachfolgend auch für die konsolidierte Gruppe verwendet, die die FIFA und deren Tochtergesellschaften beinhaltet.

Tochtergesellschaften sind Unternehmen, über die die FIFA die Kontrolle hat. Die FIFA kontrolliert ein Unternehmen, wenn sie schwankenden Renditen aus ihrer Unternehmensbeteiligung ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese besitzt und in der Lage ist, diese Renditen mittels ihrer Verfügungsgewalt über das Unternehmen zu beeinflussen. Die Jahresrechnungen der Tochtergesellschaften werden vom Zeitpunkt der Übernahme der Kontrolle bis zum Zeitpunkt der Abgabe der Kontrolle vollständig mitkonsolidiert.

Die einzelnen konsolidierten Tochtergesellschaften sind in Anmerkung 35 aufgeführt.

Gruppeninterne Bestände, Transaktionen und unrealisierte Gewinne aus gruppeninternen Transaktionen werden in der konsolidierten Jahresrechnung eliminiert.

Unrealisierte Verluste werden gleich eliminiert wie unrealisierte Gewinne, soweit sich keine Wertminderung abzeichnet.

D | Fremdwährungsumrechnung

Fremdwährungstransaktionen und -bestände

Fremdwährungstransaktionen werden zum Zeitpunkt der Transaktion zum Tageskurs in die Funktionswährung der betreffenden juristischen Person umgerechnet. Monetäre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden zum Kurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Fremdwährungsdifferenzen aus Transaktionen werden ergebniswirksam erfasst.

Jahresrechnungen von ausländischen Tochtergesellschaften

Bei den ausländischen Tochtergesellschaften werden Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, inklusive Zeitwertanpassungen im Rahmen der Konsolidierung, zu Wechselkursen per Bilanzstichtag in USD umgerechnet. Der Aufwand und der Ertrag der ausländischen Tochtergesellschaften werden zum Durchschnittskurs der Berichtsperiode in USD umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen, die sich aus der Anwendung der unterschiedlichen Wechselkurse ergeben, werden direkt in der Gesamtergebnisrechnung erfasst.

Gegenüber dem USD wurden folgende Fremdwährungskurse angewandt (USD pro 1 Einheit/100 Einheiten):

31. Dez. 2021 Mittelkurse 2021 31. Dez. 2020 Mittelkurse 2020
CHF 1 1,0935 1,0942 1,1226 1,0446
EUR 1 1,1314 1,1833 1,2288 1,1308
GBP 1 1,3496 1,3758 1,3617 1,2798
RUB 100 1,3405 1,3574 1,3452 1,4148
BRL 100 17,9495 18,5629 19,2593 20,0811

E | Ertragserfassung

Die FIFA hat folgende Haupteinnahmequellen:

  • Fernsehrechte

  • Marketingrechte

  • Lizenzrechte

  • Hospitality-Rechte

  • Kartenverkauf

Der Transaktionspreis eines Vertrags besteht in der Regel aus festen und variablen Gegenleistungen, in seltenen Fällen aus Sachleistungen.

Art der Leistungsverpflichtungen

Insbesondere mit folgenden Tätigkeiten erzielt die FIFA Einnahmen:

Fernsehrechte werden zur Übertragung des Fernsehsignals während einer bestimmten Zeit auf einem bestimmten Gebiet in erster Linie TV-Stationen und anderen Sendeanstalten gewährt. Die Leistungsverpflichtung besteht im Recht auf Zugriff auf Immaterialgüter. Der Ertrag aus den Fernsehrechten wird über die Vertragsdauer anhand des für den betreffenden Wettbewerb geltenden Übertragungsmusters erfasst.

Marketingrechte gewähren FIFA-Partnern, den Sponsoren der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft™, Regionalen und Nationalen Förderern sowie WM- und Frauenfussballpartnern über eine langfristige strategische Allianz mit der FIFA Zugriff auf bestimmte Immaterialgüter. Die damit verbundenen Leistungsverpflichtungen umfassen materielle und immaterielle Marketingrechte, die gesondert behandelt werden. Die materiellen Rechte beinhalten wettbewerbsbezogene Medien- und Werberechte, deren Erlöse zum Zeitpunkt der Übertragung des betreffenden Wettbewerbs erfasst werden.

Die immateriellen Rechte bestehen in der Aussicht, von der strategischen Allianz mit der FIFA, deren Wettbewerben und deren Marke zu profitieren, weshalb Erlöse linear über die Vertragsdauer erfasst werden.

Lizenzrechte gewähren Lizenznehmern das Recht, sich mit der FIFA und deren Wettbewerben in Verbindung zu bringen sowie die FIFA-Marken und Elemente davon als Plattform für die Vermarktung eigener diesbezüglicher Produkte und Dienstleistungen zu nutzen. Da der Lizenznehmer Zugriff auf Immaterialgüterrechte hat, werden die Erlöse über die Vertragsdauer erfasst und je nach Lizenzvertrag wie folgt bestimmt:

1) Bei einer fest vereinbarten Gegenleistung wird der Ertrag auf der Grundlage dieses Fixums über die Vertragsdauer erfasst.

2) Bei einer umsatz- oder nutzungsabhängigen Gegenleistung mit einer bestimmten Mindestgarantie prüft die FIFA an jedem Bilanzstichtag, ob die fälligen Lizenzgebühren die vertraglich vereinbarte Mindestgarantie übersteigen.

a. Wenn abzusehen ist, dass die umsatzabhängigen Lizenzgebühren die Mindestgarantie nicht deutlich übertreffen, wird der Ertrag auf der Grundlage der fest zugesicherten Gegenleistung über die Vertragsdauer erfasst. Sämtliche Gebühren, die in einem Geschäftsjahr über der Mindestgarantie liegen, werden abgegrenzt und erst erfasst, wenn die insgesamt erhaltenen Gebühren die vertragliche Mindestgarantie übersteigen.

b. Wenn die FIFA berechtigten Grund zur Annahme hat, dass die fälligen Gebühren die Mindestgarantie deutlich übertreffen werden, werden die festen und variablen Gegenleistungen geschätzt, und der Ertrag wird bei Erfüllung der Leistungsverpflichtung erfasst.

Die Höhe des für die Berichtsperiode erfassten Ertrags ist durch die Lizenzgebühren beschränkt (d. h., das Total der diesbezüglichen Erlöse kann nicht über dem Total der Lizenzgebühren liegen).

Hospitality-Rechte gewähren Lizenznehmern das Recht, für ausgewählte FIFA-Wettbewerbe Hospitality-/Beherbergungs- und Ticketing-Leistungen anzubieten. Der Ertrag für die FIFA Fussball-Weltmeisterschaft™ umfasst feste und variable Gegenleistungen. Für alle anderen Wettbewerbe bestehen nur variable Gegenleistungen. Vertraglich vereinbarte Festzahlungen werden im Geschäftsjahr, in dem die FIFA Fussball-Weltmeisterschaft™ stattfindet, erfasst. Erträge, die auf vertraglichen Gewinnbeteiligungen basieren, werden erfasst, sobald der Lizenznehmer den Gewinnanteil für den jeweiligen Wettbewerb festgelegt hat.

Kartenverkäufe für die FIFA Fussball-Weltmeisterschaft™ oder die übrigen FIFA-Veranstaltungen werden im Veranstaltungsjahr erfasst.

Dienstleistungserträge werden erfasst, wenn die jeweilige Dienstleistung erbracht wird.

Sachleistungen beinhalten Leistungsversprechen für definierte Dienstleistungen oder Warenlieferungen im Zusammenhang mit der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft™ oder den übrigen FIFA-Veranstaltungen. Die Erträge aus Sachleistungen sind Teil der gesamten Gegenleistung und werden nach dem Muster erfasst, das auch auf die zugrunde liegende Leistungsverpflichtung angewandt wird. Sachleistungen werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet.

F | Übrige Einnahmen

Übrige Einnahmen umfassen Erträge (mit Ausnahme von Finanzertrag im Sinne von Anmerkung K), die einmalig ausserhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der FIFA anfallen. Übrige Einnahmen werden erfasst, soweit es wahrscheinlich ist, dass der FIFA ein wirtschaftlicher Nutzen zufliesst und dieser verlässlich geschätzt werden kann.

Übrige Einnahmen beinhalten Zuschüsse in Form von Beihilfen von Austragungsländern für eine bestimmte FIFA-Veranstaltung. Solche ertragsbezogenen staatlichen Beihilfen werden abgegrenzt und über den Zeitraum ergebniswirksam erfasst, in dem die entsprechenden Aufwendungen anfallen, die sie gemäss dem IAS 20 kompensieren sollen.

G | Fussballaufwand

Der Fussballaufwand wird in Wettbewerbe und Veranstaltungen, Entwicklung und Ausbildung sowie Fussballmanagement unterteilt.

Der Aufwand für Wettbewerbe und Veranstaltungen ergibt sich aus dem Mittelabfluss, der im Zusammenhang mit der Organisation von Wettbewerben entsteht. Kosten, die für die FIFA Fussball-Weltmeisterschaft™ und die übrigen FIFA-Veranstaltungen anfallen, werden abgegrenzt und im Veranstaltungsjahr ergebniswirksam erfasst.

Unter Entwicklung und Ausbildung fallen alle Ausgaben im Zusammenhang mit dem statutarischen Auftrag der FIFA, den Fussball fortlaufend zu verbessern und weltweit zu verbreiten, wobei der völkerverbindende, erzieherische, kulturelle und humanitäre Stellenwert des Fussballs sowie die globale Förderung des Frauenfussballs berücksichtigt werden sollen.

Herzstück der Entwicklungsarbeit der FIFA ist das FIFA-Forward-Programm, das den FIFA-Mitgliedsverbänden und den sechs Konföderationen umfassende und massgeschneiderte Unterstützung bei der Fussballförderung bietet.

Nach der erfolgreichen Umsetzung der ersten Auflage des Programms (Forward 1.0) startete am 1. Januar 2019 die zweite Auflage (Forward 2.0), die bis zum 31. Dezember 2022 dauern wird. Während die wichtigsten Grundsätze, Konzepte und Verfahren von Forward 1.0 weitgehend übernommen wurden, waren aufgrund der Erhöhung der Zuschüsse und des zusätzlichen Bedarfs bei der Fussballförderung auch einige Anpassungen nötig. Diese dienten ebenfalls dazu, die Rechenschaft über die Ergebnisse, die Nachhaltigkeit und die Wirkung der Projekte zu steigern.

Unter Fussballmanagement fallen alle Ausgaben im Zusammenhang mit dem statutarischen Auftrag der FIFA zur Leitung des Association Football und zur Regelung damit verbundener Belange. Die Kosten betreffen hauptsächlich die Rechtsorgane (Disziplinar-, Ethik- und Berufungskommission) sowie das Fussballgericht mit der Kammer für den Status von Spielern sowie der Kammer zur Beilegung von Streitigkeiten. Ebenfalls in diese Kategorie fallen die Ausgaben zur Prävention von Spielmanipulation im Rahmen des Vertrags mit Sportradar sowie die Verfahren zum Status von Spielern im Rahmen des Transferabgleichungssystems.

H | Administrationsaufwand

Der Administrationsaufwand ist in FIFA-Führung und -Administration sowie Marketing und Fernsehen gegliedert.

Der Aufwand für FIFA-Führung und -Administration umfasst alle Kosten im Zusammenhang mit der Leitung der FIFA und wird ergebniswirksam erfasst. Administrative Ausgaben beinhalten insbesondere die Kosten für Informationstechnologie, Gebäude und Unterhalt, Kommunikation und den jährlichen FIFA-Kongress sowie Rechtskosten.

Die Ausgaben für Marketing und Fernsehen entsprechen den Kosten der FIFA-Handelsdivision im Zusammenhang mit der Vermarktung der Marketing- und Fernsehrechte, vor allem zur Betreuung und Unterstützung der Geschäftspartner.

I | Sonstiger Aufwand

Zur Minderung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Fussballwelt hat die FIFA den COVID-19-Hilfsplan geschaffen, der vom FIFA-Rat am 25. Juni 2020 bewilligt wurde.

Der Hilfsplan umfasst drei Phasen, wobei die ersten beiden Phasen an das bestehende Forward-Programm geknüpft sind, während die dritte Phase in Form von Zuschüssen und Darlehen weitere Finanzhilfen vorsieht, mit denen die Mitgliedsverbände und Konföderationen die negativen wirtschaftlichen Folgen der Pandemie für den Fussball gezielt abfedern können.

J | Leasingverhältnisse

Die FIFA ist Leasingnehmerin und hat Leasingverhältnisse für Büroräume, andere Einrichtungen und Grundstücke, die als Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten erfasst sind.

Nutzungsrechte

Die FIFA erfasst Nutzungsrechte zu Beginn des Leasingverhältnisses (d. h. am Datum, an dem der zugrunde liegende Vermögenswert zur Nutzung zur Verfügung steht). Nutzungsrechte werden zu Anschaffungskosten bewertet, abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen sowie berichtigt um etwaige Neubewertungen von Leasingverbindlichkeiten. Die Kosten der Nutzungsrechte umfassen den Betrag der erfassten Leasingverbindlichkeiten, die direkten anfänglichen Kosten sowie die Leasingzahlungen, die bei oder vor dem Beginn des Leasingverhältnisses geleistet wurden, abzüglich erhaltener Leasinganreize.

Die erfassten Nutzungsrechte werden linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer oder, falls kürzer, über die Laufzeit des Leasingverhältnisses abgeschrieben, es sei denn, die FIFA wird am Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses mit hinreichender Wahrscheinlichkeit Eigentümerin des Leasingobjekts. Nutzungsrechte unterliegen Wertminderungen und werden in der konsolidierten Bilanz unter Sachanlagen ausgewiesen.

Leasingverbindlichkeiten

Zu Beginn des Leasingverhältnisses werden Leasingverbindlichkeiten zum Barwert der Leasingzahlungen erfasst, die während der Laufzeit des Leasingverhältnisses zu leisten sind. Der Barwert der Leasingzahlungen wird mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz zu Beginn des Leasingverhältnisses berechnet, sofern der dem Leasingverhältnis zugrunde liegende Zinssatz nicht ohne Weiteres bestimmt werden kann. Nach dem Beginn der Laufzeit wird der Buchwert der Leasingverbindlichkeiten um die Verzinsung und die geleisteten Leasingzahlungen erhöht bzw. gesenkt.

Kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte

Die FIFA wendet auf alle Klassen zugrunde liegender Vermögenswerte die Ausnahmeregelung für kurzfristige Leasingverhältnisse an (d. h. Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit von maximal zwölf Monaten und ohne Kaufoption). Auf Leasingverhältnisse, die einen geringen Wert haben, wendet sie zudem die Ausnahmeregelung für Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte an. Leasingzahlungen für kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte werden linear über die Leasingdauer als Aufwand erfasst.

K | Finanzertrag und Finanzaufwand

Der Finanzertrag enthält Zinserträge aus flüssigen Mitteln, Erträge aus Einlagen und Schuldtiteln, Fremdwährungsgewinne, Gewinne aus Finanzanlagen, die ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, aus Schuldtiteln erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Gesamtergebnis bewertet (FVOCI) sowie aus dem Verkauf von Schuldtiteln, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden.

Der Finanzaufwand enthält den Zinsaufwand finanzieller Verbindlichkeiten, Aufwendungen aus Schuldtiteln, Fremdwährungsverluste, Verluste aus Finanzanlagen, die ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, sowie aus Schuldtiteln zu FVOCI sowie sonstigen Finanzaufwand. Zinserträge werden nach der effektiven Zinsmethode ergebniswirksam erfasst. Dividendenerträge werden ergebniswirksam zum Zeitpunkt der Bekanntgabe verbucht.

L | Steuern und Abgaben

Die FIFA ist ein Verein gemäss Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs.

Ihre Vision lautet gemäss FIFA-Statuten: den Fussball fördern, seine Integrität schützen und ihn zu allen bringen.

Die FIFA ist eine nicht gewinnorientierte Organisation und hat ihre Reserven und Mittel für diesen Zweck zu verwenden.

Die FIFA wird in der Schweiz gemäss den steuerlichen Bestimmungen für Vereine besteuert. Dabei wird berücksichtigt, dass die FIFA eine nicht gewinnorientierte Organisation ist und eine vierjährige Geschäftsperiode hat.

Die Tochtergesellschaften unterliegen den jeweils massgebenden Steuerbestimmungen. Diese Position beinhaltet alle nicht rückforderbaren Steuern und Abgaben, die durch die FIFA und ihre Tochtergesellschaften getragen werden.

M | Flüssige Mittel

Die flüssigen Mittel beinhalten Kassenbestände, Post- und Bankguthaben, inklusive Sichtgeldeinlagen und kurzfristiger Anlagen mit einer Laufzeit von bis zu drei Monaten.

N | Derivative und Sicherungsinstrumente

Die FIFA sichert mit derivativen Finanzinstrumenten ihre Fremdwährungsrisiken aus Betriebs- und Investitionstätigkeit ab.

Derivative Finanzinstrumente werden zum Zeitpunkt des Abschlusses des Derivatkontrakts zum beizulegenden Zeitwert erfasst und danach zum beizulegenden Zeitwert neu bewertet. Derivate werden bei einem positiven Zeitwert als Finanzanlagen und bei einem negativen Zeitwert als finanzielle Verbindlichkeiten bilanziert.

Einige der Sicherungsinstrumente werden zwecks Sicherungsbilanzierung als Instrumente zur Absicherung von Zahlungsströmen klassifiziert. Zu Beginn einer Sicherungsbeziehung werden die Beziehung, die von der Sicherungsbilanzierung erfasst werden soll, sowie die Risikomanagementziele und -strategien zur Absicherung formell klassifiziert und dokumentiert.

Die Dokumentation umfasst die Festlegung des Sicherungsinstruments, das Grundgeschäft, die Art des abgesicherten Risikos und die Methodik zur Ermittlung der Effektivität der Sicherungsbeziehung. Eine Sicherungsbeziehung eignet sich nur für eine Sicherungsbilanzierung, wenn sie die folgenden Effektivitätskriterien erfüllt:

  • Zwischen dem Grundgeschäft und dem Sicherungsinstrument besteht ein wirtschaftlicher Zusammenhang.

  • Das Ausfallrisiko dominiert nicht die Wertänderungen, die sich aus dem wirtschaftlichen Zusammenhang ergeben.

  • Die Sicherungsquote der Sicherungsbeziehung spiegelt die zur tatsächlichen wirtschaftlichen Sicherung eingesetzte Menge des Grundgeschäfts sowie die Menge des Sicherungsinstruments, das zur Sicherung dieser Menge des Grundgeschäfts tatsächlich eingesetzt wird, zutreffend wider.

Instrumente, die sämtliche Kriterien erfüllen, werden als Instrumente zur Absicherung von Zahlungsströmen erfasst. Der effektive Teil des Gewinns oder Verlusts aus einem Sicherungsinstrument wird im sonstigen Ergebnis in den Reserven zur Absicherung von Zahlungsströmen erfasst, während der unwirksame Teil sofort ergebniswirksam erfasst wird. Die Reserven zur Absicherung von Zahlungsströmen werden den aufgelaufenen Gewinnen oder Verlusten aus dem Sicherungsinstrument oder, falls früher, den kumulierten Änderungen des beizulegenden Zeitwerts des Grundgeschäfts angepasst. Für diese Instrumente zur Absicherung von Zahlungsströmen wird der im sonstigen Ergebnis aufgelaufene Betrag in derselben Periode, in der die abgesicherten Zahlungsströme das Ergebnis beeinflussen, als Umklassifizierungsanpassung ergebniswirksam umgegliedert.

Bei Beendigung der Sicherungsbilanzierung muss der im sonstigen Ergebnis aufgelaufene Betrag im aufgelaufenen sonstigen Ergebnis bleiben, wenn die abgesicherten künftigen Zahlungsströme weiterhin zu erwarten sind. Ist dies nicht der Fall, ist der Betrag sofort als Umklassifizierungsanpassung ergebniswirksam umzugliedern.

Der Zeitwert von Devisentermingeschäften entspricht dem Marktwert zum Bilanzstichtag, d. h. dem Barwert des Terminkurses.

O | Vorräte

Vorräte werden zu Anschaffungskosten oder, sofern tiefer, zum Nettoveräusserungswert erfasst.

Der Nettoveräusserungswert ist der geschätzte Verkaufspreis abzüglich der Kosten im Zusammenhang mit der Fertigstellung und der Veräusserung des Vermögenswerts.

P | Sachanlagen

Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten oder Kosten für Nutzungsrechte (gemäss Definition in Anmerkung J) abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungsverlusten bilanziert.

Sofern einzelne Bestandteile einer Sachanlage eine unterschiedliche Nutzungsdauer aufweisen, werden sie buchmässig auch unterschiedlich behandelt. Kosten für Reparaturen und Unterhalt werden unmittelbar ergebniswirksam erfasst.

Abschreibungen werden linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer von Sachanlagen ergebniswirksam erfasst.

Abschreibungen werden dem Aufwand der jeweiligen FIFA-Hauptaufgabe zugewiesen. Auf Grundstücken werden keine Abschreibungen vorgenommen. Nutzungsrechte werden linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer oder, falls kürzer, über die Laufzeit des Leasingverhältnisses abgeschrieben. Die voraussichtliche Nutzungsdauer für Bürogebäude beträgt 20–50 Jahre, für Mobiliar und andere Einrichtungen 3–20 Jahre.

Weitere Informationen zur Bilanzierung von Nutzungsrechten sind Anmerkung J zu entnehmen.

Q | Immaterielle Vermögenswerte

Erworbene und intern entwickelte immaterielle Vermögenswerte sind erstmalig zu ihren Anschaffungskosten zu bewerten. Nach dem erstmaligen Ansatz sind sie mit ihren Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungsverlusten anzusetzen.

Die voraussichtliche Nutzungsdauer von immateriellen Vermögenswerten in Form von Software und Inhalt beträgt drei bis fünf Jahre.

R | Nicht derivative Finanzanlagen

Die FIFA teilt ihre nicht derivativen Finanzanlagen in die folgenden Kategorien ein: Finanzanlagen zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, Finanzanlagen ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet und Finanzanlagen erfolgsneutral zu FVOCI bewertet.

Unter Finanzanlagen zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet fallen:

  • Darlehen und Forderungen der FIFA, die durch deren Geschäftstätigkeit entstehen,

  • Investitionen der FIFA in Schuldtitel und Einlagen.

Mit ihrem Geschäftsmodell will die FIFA für diese Finanzanlagen vertragliche Zahlungsströme erwirtschaften. Diese umfassen ausschliesslich Kapital- und Zinszahlungen. Diese Finanzanlagen werden zu Beginn zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten erfasst. Die Folgebewertung erfolgt unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich Wertminderungsverlusten.

Finanzanlagen ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet sind bestimmte Schuldtitel und internationale Aktien, die zu Handelszwecken gehalten werden, damit sie bei Liquiditätsbedarf oder positiver Marktentwicklung verkauft werden können. Diese Finanzanlagen werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet, und Änderungen werden ergebniswirksam erfasst.

Finanzanlagen zu FVOCI bewertet sind Investitionen in Schuldtitel, bei denen sich die vertraglichen Zahlungsströme auf den Nominalwert und die Zinsen beschränken und die Zielsetzung des FIFA-Geschäftsmodells darin liegt, die vertraglichen Zahlungsströme zu vereinnahmen und die Finanzanlagen zu veräussern. Für Schuldtitel zu FVOCI bewertet werden Zinserträge, Fremdwährungsneubewertungen sowie Wertminderungsverluste oder -aufholungen ergebniswirksam erfasst und nach der gleichen Methode berechnet wie für Finanzanlagen zu fortgeführten Anschaffungskosten. Die restlichen Zeitwertänderungen werden im sonstigen Gesamtergebnis erfasst.

Finanzanlagen und finanzielle Verbindlichkeiten werden verrechnet, und der Nettobetrag wird in der Bilanz ausgewiesen, wenn die FIFA ein durchsetzbares Recht zur Verrechnung hat und die Absicht besteht, auf Nettobasis abzurechnen oder gleichzeitig den Vermögenswert zu realisieren und die Verbindlichkeit zu erfüllen.

Marktübliche Käufe oder Verkäufe von Finanzanlagen werden am Erfüllungstag erfasst, d. h. am Tag, an dem die Anlage an die oder von der FIFA übergeht.

S | Nicht derivative Verbindlichkeiten

Nicht derivative Verbindlichkeiten wie beispielsweise Kreditoren werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, die aufgrund der kurzfristigen Fälligkeit dem Nominalwert entsprechen.

T | Wertminderung

Der Buchwert von Sachanlagen, immateriellen Vermögenswerten und Finanzanlagen zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet wird an jedem Bilanzstichtag auf Anhaltspunkte für eine Wertminderung überprüft. Liegen solche vor, wird der erzielbare Betrag des nicht finanziellen Vermögenswerts oder seiner zahlungsmittelgenerierenden Einheit geschätzt, der dem höheren der beiden Beträge aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräusserungskosten und Nutzungswert entspricht. Ein Wertminderungsverlust wird ergebniswirksam erfasst, wenn der Buchwert eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit über dem erzielbaren Betrag liegt.

Für Finanzanlagen zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet wird die Wertberichtigung anhand des erwarteten Verlusts bestimmt, der sich aus der Differenz zwischen den aus dem Vertrag fälligen Zahlungsströmen und allen Zahlungsströmen, die die FIFA effektiv erwartet, bemisst.

Die erwarteten Verluste müssen dann mit dem ungefähren ursprünglichen Effektivzins der Finanzanlage diskontiert werden.

Für aktive Vertragsposten, Liefer- und andere Forderungen wendet die FIFA eine vereinfachte Methode an und berechnet die erwarteten Verluste auf der Grundlage des gesamten über die Restlaufzeit der Finanzanlage erwarteten Verlusts. Für andere Fremdfinanzierungsinstrumente (Schuldtitel) basiert der erwartete Verlust auf dem erwarteten 12-Monats-Verlust, da bei diesen von einem geringen Kreditausfallrisiko auszugehen ist. Wenn sich das Ausfallrisiko des Instruments seit Zugang wesentlich erhöht hat, basiert die Wertberichtigung hingegen auf dem gesamten über die Restlaufzeit erwarteten Verlust.

Anpassungen bei der Wertberichtigung werden ergebniswirksam erfasst und in einem Wertberichtigungskonto zur entsprechenden Finanzanlage zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet ausgewiesen.

U | Vorsorgeverpflichtungen

Der Schweizer Personalvorsorgeplan wird gemäss den Rechnungslegungsgrundsätzen für Leistungsprimate behandelt. Der Einfluss des Vorsorgeplans auf die konsolidierte Jahresrechnung wird anhand der Projected-Unit-Credit-Methode ermittelt und verwendet versicherungsmathematische Annahmen basierend auf bestmöglichen Schätzungen per Bilanzstichtag.

Versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste aus den leistungsorientierten Vorsorgeverbindlichkeiten umfassen Effekte aus den Anpassungen durch Veränderungen von Annahmen und Erfahrungswerten sowie den Unterschied zwischen dem theoretischen und dem effektiven Ertrag aus den Planaktiven und werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Die Administrationskosten des Personalvorsorgeplans sind in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen.

V | Rückstellungen

Eine Rückstellung wird vorgenommen, wenn aus einem Ereignis der Vergangenheit eine rechtliche oder faktische Verpflichtung entsteht und ein zukünftiger Mittelabfluss zur Begleichung der Verpflichtung wahrscheinlich ist. Bei einer wesentlichen Auswirkung des Zinseffekts werden die zukünftigen Geldflüsse zur Bemessung von Rückstellungen zum Barwert angesetzt, wobei als Diskontsatz ein Zinssatz vor Steuern unter Berücksichtigung aktueller Marktverhältnisse, des Geldzeitwerts und spezifischer Risiken der Verpflichtung zur Anwendung gelangt.

W | Reserven

Die Reserven bestehen aus dem Vereinskapital, den zweckgebundenen Reserven, den Umrechnungsreserven, den Reserven von Finanzanlagen zu FVOCI bewertet sowie den Reserven zur Absicherung von Zahlungsströmen. Als Verein zahlt die FIFA keine Dividenden aus.

Gemäss Art. 62 der FIFA-Statuten sind die Einnahmen und Ausgaben der FIFA, über die Geschäftsperiode gerechnet, ausgeglichen zu gestalten. Mit der Bildung von Reserven ist die zukünftige Erfüllung der wichtigsten Aufgaben zu garantieren.
Das Jahresnettoergebnis wird deshalb den Reserven zugewiesen. Diese Reserven werden in der Bilanz als zweckgebundene Reserven ausgewiesen.

Im Falle einer Auflösung der FIFA dürfen die Vermögenswerte nicht verteilt, sondern müssen dem obersten Gericht des Landes, in dem sich der Hauptsitz der FIFA befindet, überwiesen werden, mit dem Auftrag, die Vermögenswerte in sichere Anlagen zu investieren, bis der Verband wieder gegründet ist.

X | Wesentliche Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen

Zur Erstellung der Jahresrechnung muss die Geschäftsleitung Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen treffen, die sich auf die ausgewiesenen Zahlen der Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Erträge und Aufwendungen auswirken. Die tatsächlichen Zahlen können von diesen Schätzungen abweichen. Die konsolidierte Jahresrechnung der FIFA beinhaltet Schätzungen und Annahmen, die die Abschlüsse von künftigen Geschäftsjahren beeinflussen könnten.

Schätzungen und ihnen zugrunde liegende Annahmen werden laufend überprüft. Anpassungen von Schätzungen werden in der Periode, in der die Schätzung angepasst wurde, sowie in betroffenen zukünftigen Perioden erfasst.

Ertragserfassung

Wie in Anmerkung E dargelegt, erfordert der IFRS 15 – Erlöse aus Verträgen mit Kunden Ermessensentscheidungen und Schätzungen. Die Ermessensentscheidungen betreffen die Festlegung aller grossen Leistungsverpflichtungen, was Auswirkungen darauf haben kann, wie die Erträge aus den jeweiligen Verträgen erfasst werden, sowie die Festlegung der Kundenverträge. Für die Bemessung der Gegenleistung muss zudem für jede einzelne Leistungsverpflichtung der Einzelverkaufspreis geschätzt werden. Zwecks Definition einer geeigneten Messgrösse für den Grad des Übergangs der zugesicherten Dienstleistungen auf den Kunden sind ebenfalls Annahmen erforderlich. All dies kann dazu führen, dass Erträge nach verschiedenen Mustern erfasst werden.

Wettbewerbe und Veranstaltungen

Der Aufwand für Wettbewerbe und Veranstaltungen ergibt sich aus dem Mittelabfluss, der im Zusammenhang mit der Organisation von Wettbewerben entsteht. Kosten, die für die FIFA Fussball-Weltmeisterschaft™ und die übrigen FIFA-Veranstaltungen anfallen, werden abgegrenzt und im Veranstaltungsjahr ergebniswirksam erfasst. Zwecks Definition einer geeigneten Messgrösse für die Zuteilung des Aufwands auf die FIFA Fussball-Weltmeisterschaft™ und die übrigen FIFA-Veranstaltungen sind Annahmen erforderlich.

Alle Annahmen können dazu führen, dass Kosten unterschiedlich erfasst werden.

Leistungsorientierte Pläne (Rentenleistungen)

Die Kosten des leistungsorientierten Vorsorgeplans und der aktuelle Wert der Vorsorgeverbindlichkeiten werden mithilfe versicherungsmathematischer Bewertungen berechnet. Eine versicherungsmathematische Bewertung beinhaltet verschiedene Annahmen, die von den tatsächlichen künftigen Entwicklungen abweichen können. Dazu zählen die Festlegung des Diskontsatzes, künftige Gehaltserhöhungen, der Habenzinsfuss, Sterblichkeitsraten und künftige Rentenerhöhungen.

Aufgrund der Komplexität und der langfristigen Perspektive der Bewertung wirken sich Änderungen bei diesen Annahmen sehr stark auf bestimmte leistungsorientierte Vorsorgeverbindlichkeiten aus. Alle Annahmen werden an jedem Bilanzstichtag überprüft (siehe auch Anmerkung 31).

Leasingverhältnisse

Leasingverhältnisse erfordern Ermessensentscheidungen hinsichtlich der Laufzeit von Leasingverträgen mit Verlängerungsoptionen. Die FIFA definiert die Laufzeit eines Leasingverhältnisses als dessen unkündbare Laufzeit einschliesslich sämtlicher Zeiträume, die Gegenstand einer Verlängerungsoption sind, sofern hinreichend wahrscheinlich ist, dass die FIFA diese ausübt, oder sämtlicher Zeiträume, die Gegenstand einer Kündigungsoption sind, sofern hinreichend wahrscheinlich ist, dass die FIFA diese nicht ausübt. Bei einigen Immobilienleasingverhältnissen besitzt die FIFA Optionen zu deren Verlängerung. Bei der Beurteilung, ob die Ausübung der Verlängerungsoption hinreichend wahrscheinlich ist, wendet die FIFA Ermessensentscheidungen an, indem sie alle massgebenden Faktoren berücksichtigt, die für sie einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung der Verlängerungsoption schaffen. Nach dem Beginn des Leasingverhältnisses prüft sie, ob wesentliche Ereignisse oder veränderte Umstände vorliegen, die sie beeinflussen kann und ihre Möglichkeit zur Ausübung (oder Nichtausübung) der Verlängerungsoption beeinträchtigen. Wenn dem Leasingverhältnis kein Zinssatz zugrunde liegt, legt die FIFA den Grenzfremdkapitalzinssatz zur Bewertung der Leasingverbindlichkeiten fest.

Der Grenzfremdkapitalzinssatz entspricht dem Zinssatz, den die FIFA für eine Mittelaufnahme mit ähnlicher Laufzeit und Sicherung zahlen müsste, um unter vergleichbaren wirtschaftlichen Umständen einen Vermögenswert zu finanzieren, der einen ähnlichen Wert aufweist wie das Nutzungsrecht. Die FIFA schätzt den Grenzfremdkapitalzinssatz anhand beobachtbarer Daten (wie Marktzinssätze je nach Dauer und Basiswährung des Vertrags), sofern verfügbar, und muss bestimmte unternehmensspezifische Schätzungen treffen (wie das Kreditrating der FIFA).

Rechtliche Angelegenheiten

Die FIFA ist derzeit infolge ihrer Geschäftstätigkeiten an einer Reihe von Streitfällen beteiligt.

Bei einigen ist die FIFA Beschuldigte, weshalb die Verfahren je nach Ausgang zu Zahlungen oder anderen Verpflichtungen führen können. Soweit Schätzungen über den wahrscheinlichen Verfahrensausgang möglich sind, werden Rückstellungen vorgenommen. Einzelheiten zu rechtlichen Angelegenheiten sind Anmerkung 26 zu entnehmen.

Hinsichtlich der laufenden Untersuchungen durch die Schweizerische Bundesanwaltschaft und das US-amerikanische Justizministerium sowie Eventualverpflichtungen für andere Rechtsfälle wird auf Anmerkung 32 verwiesen.